Versicherungsgutachten für Einbauküchen
Wenn eine Einbauküche durch Leitungswasser, Feuer oder mechanische Einwirkung beschädigt wird, brauchen alle Beteiligten eine belastbare Grundlage. Als DGuSV-zertifizierter Küchensachverständiger bewerte ich Schäden an Einbauküchen mit klarer technischer Grundlage – objektiv, fachlich fundiert und bundesweit.
Wann ist ein Versicherungsgutachten erforderlich?
Eine sachverständige Feststellung wird erforderlich, wenn nach einem Schadensereignis Unklarheit über Ursache, Umfang oder Wert des Schadens besteht. Typische Anlässe:
- Leitungswasserschäden, Feuchtigkeitsschäden oder Brandschäden an Küchen und Möbeln
- Mechanische Beschädigungen durch Dritte
- Streitigkeiten über Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Reparaturwürdigkeit
Eine unabhängige sachverständige Prüfung schafft technische Klarheit für eine sachgerechte Regulierung.
Was wird begutachtet?
Beim Ortstermin nehme ich den Zustand der Einbauküche persönlich in Augenschein und beurteile:
- Verarbeitungsqualität und Oberflächen (Kratzer, Risse, Quellschäden)
- Funktionalität von Scharnieren, Auszügen und Beschlägen
- Ausführungsqualität der Küchenmontage – einschließlich Montagefehler an Anschlüssen
- Schadensursache und Schadensumfang mit vollständiger Fotodokumentation
- Ermittlung von Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Reparaturwert gemäß DIN
Alle Feststellungen werden neutral dokumentiert – ohne wirtschaftliche Bindung an Händler oder Hersteller.
Für wen erstelle ich Versicherungsgutachten?
- Geschädigte, die den Schaden an ihrer Einbauküche fachkundig dokumentieren lassen möchten
- Versicherungen, die eine unabhängige Schadensfeststellung benötigen
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bei Schäden in Mietobjekten
- Rechtsanwälte als fachliche Grundlage für außergerichtliche oder rechtliche Schritte
Das Sachverständigengutachten ist unabhängig und für alle Beteiligten verwertbar.
Kosten und Abrechnung
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Schadens sowie dem Zeitaufwand für Ortstermin und Dokumentation.
- Stundensatz: 150 € pro Stunde (zzgl. MwSt.)
- Fahrtkosten: 0,60 € (netto) pro Kilometer, An- und Abfahrt als Arbeitszeit
Nach einer kurzen Schilderung des Schadenfalls erstelle ich eine transparente Kosteneinschätzung – ohne Verpflichtung.
Versicherungsgutachten beauftragen
Schildern Sie mir kurz den Schadenfall – ich melde mich zeitnah mit einer ersten Einschätzung und einem konkreten Kostenrahmen. Mein Sachverständigenbüro ist bundesweit im Einsatz.
