Küchen-Aufmaß falsch: Wer zahlt den Schaden?

Der Tag der Küchenmontage sollte ein Grund zur Freude sein. Doch plötzlich stehen die Monteure kopfschüttelnd im Raum: 

  • Die Zeile ist fünf Zentimeter zu lang, 
  • das Fenster lässt sich wegen der neuen Armatur nicht mehr öffnen oder 
  • die Anschlüsse für Wasser und Strom sitzen an der völlig falschen Stelle. 

Ein falsches Küchen-Aufmaß ist der Albtraum jedes Bauherren.

Wenn die teure Einbauküche nicht passt, geht es sofort um viel Geld. Die entscheidende Frage lautet dann meistens: Wer haftet für diesen Planungsfehler und wer zahlt den Schaden?

Als DGuSV-zertifizierter Sachverständiger für Einbauküchen werde ich häufig genau dann gerufen, wenn dieser Streit eskaliert. Die rechtliche und technische Bewertung hängt dabei in erster Linie von einer einzigen Frage ab.

Die wichtigste Frage: Wer hat gemessen?

Die Haftungsfrage klärt sich fast immer über die Zuständigkeit beim Aufmaß. Hierbei gibt es drei typische Szenarien in der Praxis:

Fall 1: Das Küchenstudio hat das Aufmaß vor Ort genommen

Das ist der sicherste Fall für Sie als Kunde. Wenn der Fachhändler oder ein von ihm beauftragter Subunternehmer zu Ihnen nach Hause kommt, um die Räume auszumessen, übernimmt das Küchenstudio die volle Verantwortung für die Maßhaltigkeit.

Passt die Küche bei der Lieferung nicht, liegt ein Planungsfehler vor. Das Küchenstudio muss im Rahmen der Nacherfüllung auf eigene Kosten dafür sorgen, dass passende Schränke oder Arbeitsplatten neu bestellt und montiert werden. 

Für Sie dürfen hierbei keine Mehrkosten entstehen.

Fall 2: Sie haben selbst gemessen (Selbstaufmaß)

Haben Sie dem Küchenstudio lediglich einen eigenen Grundriss mit Ihren selbst gemessenen Zahlen übergeben, tragen Sie grundsätzlich das Risiko. Passt die Küche nicht, weil Sie sich um ein paar Zentimeter vermessen haben oder Nischen nicht exakt winklig sind, müssen Sie die Kosten für Änderungen oder Neuteile in der Regel selbst tragen.

Aber Achtung: Auch hier gibt es Ausnahmen. Der Küchenplaner hat eine Prüf- und Hinweispflicht. Wenn Ihre Maße offensichtlich fehlerhaft, unvollständig oder in sich unlogisch waren, hätte der Planer Sie darauf hinweisen müssen.

Fall 3: Bauliche Veränderungen nach dem Aufmaß

Das ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt bei Neubauten oder Sanierungen. Das Küchenstudio hat korrekt gemessen, aber danach wurde noch dickerer Putz aufgetragen, Trockenbauwände wurden verschoben oder der Estrich ist höher ausgefallen als geplant.

Grundsätzlich gilt: Verändert der Kunde (oder sein Architekt/Handwerker) den Raum nach dem Aufmaß, haftet der Kunde. Das Küchenstudio baut die Küche auf Basis der genommenen Maße. 

Tipp: Informieren Sie Ihr Küchenstudio zwingend schriftlich, wenn sich nach dem Aufmaß noch bauliche Veränderungen ergeben!

Das Ping-Pong-Spiel der Ausreden

In der Realität ist die Schuldfrage leider selten so eindeutig. Wenn die Küche nicht passt, behaupten Küchenstudios gerne pauschal: "Die Wände sind zu schief, das liegt außerhalb der Toleranz" oder "Hier wurde nachträglich noch verputzt". Der Kunde hingegen beharrt darauf: "Ihr Aufmaß-Techniker war doch hier und hat alles mit dem Laser vermessen!"

Wenn die Fronten derart verhärtet sind, bringt Sie ein endloser E-Mail-Verkehr nicht weiter. Sie benötigen belastbare, technische Fakten.

Wie der Sachverständige bei Aufmaß-Fehlern hilft

Bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten oder auf eigene Kosten teure Kompromisslösungen des Küchenstudios akzeptieren, muss der Fehler zweifelsfrei lokalisiert werden.

Als unabhängiger Küchensachverständiger prüfe ich die Situation vor Ort detailliert nach. Ich kontrolliere die Raummaße, die vertraglich vereinbarten Planungsunterlagen und gleiche diese mit den gängigen DIN-Normen für Toleranzen im Hochbau ab.

Mein gerichtsverwertbares Gutachten klärt objektiv auf:

  • Liegt ein klassischer Mess- oder Planungsfehler des Küchenstudios vor?
  • Liegen die Wände und Winkel tatsächlich außerhalb der zulässigen Bautoleranzen?
  • Wer trägt die technische Verantwortung für den Stillstand?

Mit diesen schwarz-auf-weiß dokumentierten Fakten lassen sich die meisten Streitigkeiten außergerichtlich und zügig klären. Das Küchenstudio weiß dann, dass pauschale Ausreden nicht mehr funktionieren.

Ihre Küche passt nicht und der Händler weist jede Schuld von sich?

Lassen Sie uns den Sachverhalt objektiv klären. Ich bin in ganz Nordrhein-Westfalen (Fokus: Rheinland, Düsseldorf, Münsterland, Ostwestfalen und Sauerland) für Sie im Einsatz.

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