Fallstudie: Mehr als 20 Mängel bei einer neuen Markenküche

Wenn das Küchenstudio nicht reagiert

Mehr als 20 Mängel. Eine Markenküche im fünfstelligen Bereich. Und ein Küchenstudio, das auf keine einzige Beanstandung reagiert.

So beschrieb mir ein Ehepaar die Situation, als sie mich kontaktierten. Ihr Bauchgefühl sagte ihnen, dass etwas grundlegend nicht stimmte. Das Küchenstudio sprach bei den Reklamationen jedoch pauschal von Toleranzen und Gewöhnungssache.

Das erschreckende Ergebnis des Ortstermins

Was die technische Prüfung vor Ort tatsächlich ergab:

Planungsfehler bei der Arbeitsplattenhöhe entgegen den AMK-Ergonomieempfehlungen.

Eine Arbeitsplattenunterkonstruktion, die bei Estrichsetzung zwangsläufig zum Riss der Keramikplatte führt.

Steckdosenausschnitte mit einer Stegstärke unterhalb der vom Hersteller zwingend vorgeschriebenen Maße.

Eine Dunstabzugshaube, die ohne vorgeschriebenes Filtersystem in Betrieb genommen wurde - und ohne die dafür erforderliche Steckdose.

Ein Anschlusskabel, unfachmännisch in die Wand eingestemmt und mit Klebeband befestigt, ohne Elektrofachbetrieb und ohne Genehmigung des Vermieters.

Eine falsch gelieferte Geschirrspülmaschine (falsches Modell, 2 dB(A) lauter als vereinbart).

Keramik-Rückwände mit doppelter Materialstärke, obwohl im Verkaufsgespräch ausschließlich 6-mm-Muster gezeigt wurden.

Die Rolle des Sachverständigen

Keinen dieser gravierenden Punkte hätte das Ehepaar allein benennen, belegen oder normativ einordnen können.

Genau das ist die Aufgabe des Sachverständigen. Das Ergebnis: Das Gutachten bildet nun die belastbare Grundlage für die anwaltliche Geltendmachung der Ansprüche und die angestrebte vollständige Rückabwicklung des Auftrags.

Wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Was viele nicht wissen: Gemäß BGH-Urteil vom 30. April 2014 (Az. VIII ZR 275/13) sind die Kosten eines Privatgutachtens bei berechtigten Mängeln als Kosten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 BGB vom Auftragnehmer zu erstatten. Im Ergebnis kostet das Gutachten den Auftraggeber dann nichts.

(Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt die technische Sachverständigenpraxis wider und stellt ausdrücklich keine juristische Beratung dar. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung von Ansprüchen obliegt Fachanwälten.)

Wenn Sie Probleme mit Ihrer Einbauküche haben und nicht wissen, wo Sie stehen - sprechen Sie mich an. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

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