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Gutachten abgelehnt – Fallbeispiel| Küchensachverständiger

Auftrag abgelehnt – Fallbeispiel Uerdingen

Kein Gutachten erstellt – weil es keinen Sinn gemacht hätte.

Der Sachverhalt: Ärger mit alter Premium-Technik

Ein privater Auftraggeber wandte sich mit einer massiven Beanstandung an mich. Im Zentrum des Konflikts stand ein defekter Premiumgeschirrspüler, der seinerzeit im obersten Preissegment angesiedelt war. Der Kunde vermutete einen grundlegenden Konstruktionsfehler und wollte den Hersteller nachträglich in die Pflicht nehmen. Der entscheidende Haken an der Sache: Das besagte Elektrogerät war zum Zeitpunkt der Anfrage bereits über 13 Jahre in Betrieb. Sämtliche gesetzlichen Gewährleistungsfristen sowie darüber hinausgehende, freiwillige Herstellergarantien waren längst restlos abgelaufen. Ein rechtlicher Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Ersatz existierte somit faktisch nicht mehr.

Meine fachliche und kaufmännische Entscheidung

n der Praxis erlebe ich oft, dass Besitzer hochwertiger Küchenausstattung verständlicherweise enttäuscht sind, wenn teure Technik letztlich doch versagt. Als Sachverständiger darf ich mich jedoch nicht von Emotionen leiten lassen, sondern muss die harten Fakten bewerten. Eine Begutachtung wäre in dieser Konstellation ein Fehler gewesen:

  • Rechtlich nicht verwertbar: Ohne laufende Fristen oder Garantien gibt es keine juristische Hebelwirkung mehr gegenüber dem Lieferanten oder dem Produzenten.
  • Wirtschaftlich völlig unvernünftig: Die Kosten für meine detaillierte technische Analyse, die Anfahrt an den Niederrhein und die rechtssichere schriftliche Ausarbeitung hätten den minimalen verbliebenen Restwert (Zeitwert) des alten Geschirrspülers weitaus übertroffen. Es wäre für den Kunden buchstäblich verbranntes Geld gewesen.
  • Die Konsequenz: Ich habe die Annahme des Auftrags konsequent und transparent abgelehnt.

„Zuverlässigkeit bedeutet für mich nicht, jeden Auftrag blind anzunehmen, sondern Mandanten aktiv vor wirtschaftlich sinnlosen Ausgaben zu schützen.“

Warum Transparenz wichtiger ist als schneller Umsatz

Absolute Neutralität ist der Grundpfeiler meiner gutachterlichen Tätigkeit. Das erfordert zwingend auch eine ehrliche, direkte Beratung im Vorfeld – selbst wenn diese dazu führt, dass gar keine kostenpflichtige Begutachtung stattfindet. Nicht jede Beschädigung rechtfertigt den Einsatz eines Sachverständigen. Bei diesem Fallbeispiel in Uerdingen zeigte sich exemplarisch, wie wichtig eine kühle, rechnerische Abwägung vorab ist. Mein Ziel ist es, handfeste Probleme zu lösen, und nicht, Ihnen ein teures Dokument zu verkaufen, das am Ende in der Schublade verstaubt.

So definiere ich meine Arbeit als Küchensachverständiger

Als Spezialist für Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel ermittle ich Zustände objektiv und präzise. Meine Expertisen dienen als belastbare Entscheidungsgrundlage in unterschiedlichen Bereichen:

  1. In Streitfällen: Zur außergerichtlichen Klärung zwischen Käufer und Küchenstudio.
  2. Bei Versicherungsfällen: Zur exakten Wertermittlung bei Leitungswasser- oder Haftpflichtschäden.
  3. In gerichtlichen Verfahren: Als unparteiisches, normkonformes Beweismittel.

Das handwerkliche Fundament 

Meine schriftlichen Bewertungen orientieren sich streng an den geltenden DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Technik. Gleichzeitig verliere ich nie die praktische Funktionalität der beanstandeten Möbel aus den Augen. Durch meine Zertifizierung durch den DGuSV und meinen Hintergrund als HWK-Tischler verbinde ich handwerkliche Realität mit gutachterlicher Schärfe. Der Bundesverband DGuSV steht für bundesweit einheitliche, strenge Qualitätsstandards – daran lasse ich mich bei jedem Termin messen: nachvollziehbar, unabhängig und zuverlässig.

Reklamation? Schaden? Streitfall? 

Ich prüfe Ihr Anliegen mit genau dieser Offenheit. Schildern Sie mir Ihre Situation. Ich sage Ihnen ehrlich und direkt, ob eine Beauftragung in Ihrem Fall sinnvoll ist – oder eben nicht.

Telefon: 0160 9623 9118 E-Mail: gutachten@kuechensachverstaendige.de

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