Auftrag abgelehnt – Fallbeispiel Uerdingen
Kein Gutachten erstellt – weil es keinen Sinn gemacht hätte.
Ausgangslage
Ein Auftraggeber wandte sich mit einer Beanstandung an seinem Premiumgeschirrspüler an mich. Das Gerät war über 13 Jahre alt – alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche waren erloschen.
Meine Entscheidung
Ein Gutachten wäre rechtlich nicht verwertbar und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen gewesen. Ich habe den Auftrag abgelehnt.
Warum ich diesen Fall zeige
Zuverlässigkeit und Neutralität bedeuten auch: ehrliche Beratung, wenn eine Begutachtung keinen Nutzen bringt. Nicht jeder Fall rechtfertigt ein Gutachten – und das sage ich meinen Auftraggebern offen.
So arbeite ich als Küchensachverständiger
Als Spezialist für Einbauküchen und industriell gefertigte Möbel ermittle ich den Zustand von Einbauküchen objektiv und präzise – für verständliche, fachlich fundierte Entscheidungsgrundlagen:
- In Streitfällen zwischen Käufer und Küchenstudio
- Bei Versicherungsfällen
- In gerichtlichen Verfahren
Meine Bewertungen orientieren sich an DIN-Normen, an der Funktionalität der beanstandeten Möbel und werden auf Basis anerkannter Standards erstellt. Ich bin zertifiziert durch DGuSV und HWK – als sachkundiger Gutachter und Tischler.
Der Bundesverband DGuSV steht für einheitliche Qualitätsstandards in der Sachverständigenarbeit – daran orientiere ich mich bei jeder Begutachtung: präzise, zuverlässig, nachvollziehbar.
Reklamation? Schaden? Streitfall? Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist – oder nicht.
Tel. 0160 9623 9118 | gutachten@kuechensachverstaendige.de.
